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   LAG Berlin, 15.08.1997 - 6 Sa 51/97   

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https://dejure.org/1997,4825
LAG Berlin, 15.08.1997 - 6 Sa 51/97 (https://dejure.org/1997,4825)
LAG Berlin, Entscheidung vom 15.08.1997 - 6 Sa 51/97 (https://dejure.org/1997,4825)
LAG Berlin, Entscheidung vom 15. August 1997 - 6 Sa 51/97 (https://dejure.org/1997,4825)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 705; ZPO § 62 Abs. 1
    Kündigungsschutzklage gegen Gesellschafter des bürgerlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigungsschutzklage; Gesellschaft bürgerlichen Rechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 293
  • BB 1998, 431
  • NZA-RR 1998, 279
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 673/92

    Lohnausgleichskasse des Dachdeckerhandwerks (LAK) - Eintragung einer

    Auszug aus LAG Berlin, 15.08.1997 - 6 Sa 51/97
    Dementsprechend haftet als Arbeitgeber auch, wer sich einem anderem gegen Entgelt bloß als Konzessionsträger zur Verfügung gestellt hat, um diesem die Eintragung seines Betriebs in die Handwerksrolle zu ermöglichen (BAG, Urteil vom 2.2.1994 - 10 AZR 673/92 - AP § 705 BGB Nr. 8 zu II 3 c der Gründe).
  • BAG, 12.05.1972 - 1 AZR 99/72

    Anwaltssozietät - Eigene Vertretung - Tod eines Anwalts - Unterbrechung des

    Auszug aus LAG Berlin, 15.08.1997 - 6 Sa 51/97
    Vielmehr kann der Bestand eines Arbeitsverhältnisses allen daran auf Arbeitgeberseite Beteiligten gegenüber nur einheitlich festgestellt werden, die mithin als notwendige Streitgenossen i.S.d. § 62 Abs. 1 Alt. 1 ZPO auch gemeinsam verklagt werden müssen (vgl. BAG, Beschluß vom 12.5.1972 - 1 AZR 99/72 - BAGE 24, 262 = AP § 246 ZPO Nr. 1).
  • LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 Sa 1569/97

    Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten

    Wäre sie bereits damals der Auffassung gewesen, daß ein Arbeitsverhältnis auch zu den Beklagten zu 2., 3. und 5. bestanden und dieses mit demjenigen zur Beklagten zu 1. ein einheitliches Arbeitsverhältnis gebildet hätte, hätte sie auch die Beklagten zu 2., 3. und 5. als notwendige Streitgenossen i. S. v. § 62 Abs. 1 Alt. 1 ZPO gemeinsam verklagen müssen, da die Kündigungsvoraussetzungen grundsätzlich im Verhältnis zu jedem der Beteiligten gegeben sein müssen (BAG v. 27.03.1981 - 7 AZR 523/78 - a. a. O.; vgl. auch LAG Berlin v. 15.08.1997 - 6 Sa 51/97 - LAGE § 4 KSchG Nr. 37).
  • LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 (14) Sa 1838/97

    Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten

    Wäre sie bereits damals der Auffassung gewesen, daß ein Arbeitsverhältnis auch zu den Beklagten zu 2., 3. und 5. bestanden und dieses mit demjenigen zur Beklagten zu 1. ein einheitliches Arbeitsverhältnis gebildet hätte, hätte sie auch die Beklagten zu 2., 3. und 5. als notwendige Streitgenossen i. S. v. § 62 Abs. 1 Alt. 1 ZPO gemeinsam verklagen müssen, da die Kündigungsvoraussetzungen grundsätzlich im Verhältnis zu jedem der Beteiligten gegeben sein müssen (BAG v. 27.03.1981 - 7 AZR 523/78 - a. a. O.; vgl. auch LAG Berlin v. 15.08.1997 - 6 Sa 51/97 - LAGE § 4 KSchG Nr. 37).
  • LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 (12) Sa 1851/97

    Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten

    Wäre sie bereits damals der Auffassung gewesen, daß ein Arbeitsverhältnis auch zu den Beklagten zu 2., 3. und 5. bestanden und dieses mit demjenigen zur Beklagten zu 1. ein einheitliches Arbeitsverhältnis gebildet hätte, hätte sie auch die Beklagten zu 2., 3. und 5. als notwendige Streitgenossen i. S. v. § 62 Abs. 1 Alt. 1 ZPO gemeinsam verklagen müssen, da die Kündigungsvoraussetzungen grundsätzlich im Verhältnis zu jedem der Beteiligten gegeben sein müssen und außerdem ein einheitliches Arbeitsverhältnis gemäß § 9 KSchG nur einheitlich aufgelöst werden kann (BAG v. 27.03.1981 - 7 AZR 523/78 - a. a. O.; vgl. auch LAG Berlin v. 15.08.1997 - 6 Sa 51/97 - LAGE § 4 KSchG Nr. 37).
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