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LAG Berlin, 15.08.1997 - 6 Sa 51/97 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 705; ZPO § 62 Abs. 1
Kündigungsschutzklage gegen Gesellschafter des bürgerlichen Rechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kündigungsschutzklage; Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 04.12.1996 - 44 Ca 28807/95
- LAG Berlin, 15.08.1997 - 6 Sa 51/97
Papierfundstellen
- MDR 1998, 293
- BB 1998, 431
- NZA-RR 1998, 279
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 673/92
Lohnausgleichskasse des Dachdeckerhandwerks (LAK) - Eintragung einer …
Auszug aus LAG Berlin, 15.08.1997 - 6 Sa 51/97
Dementsprechend haftet als Arbeitgeber auch, wer sich einem anderem gegen Entgelt bloß als Konzessionsträger zur Verfügung gestellt hat, um diesem die Eintragung seines Betriebs in die Handwerksrolle zu ermöglichen (BAG, Urteil vom 2.2.1994 - 10 AZR 673/92 - AP § 705 BGB Nr. 8 zu II 3 c der Gründe). - BAG, 12.05.1972 - 1 AZR 99/72
Anwaltssozietät - Eigene Vertretung - Tod eines Anwalts - Unterbrechung des …
Auszug aus LAG Berlin, 15.08.1997 - 6 Sa 51/97
Vielmehr kann der Bestand eines Arbeitsverhältnisses allen daran auf Arbeitgeberseite Beteiligten gegenüber nur einheitlich festgestellt werden, die mithin als notwendige Streitgenossen i.S.d. § 62 Abs. 1 Alt. 1 ZPO auch gemeinsam verklagt werden müssen (vgl. BAG, Beschluß vom 12.5.1972 - 1 AZR 99/72 - BAGE 24, 262 = AP § 246 ZPO Nr. 1).
- LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 Sa 1569/97
Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten …
Wäre sie bereits damals der Auffassung gewesen, daß ein Arbeitsverhältnis auch zu den Beklagten zu 2., 3. und 5. bestanden und dieses mit demjenigen zur Beklagten zu 1. ein einheitliches Arbeitsverhältnis gebildet hätte, hätte sie auch die Beklagten zu 2., 3. und 5. als notwendige Streitgenossen i. S. v. § 62 Abs. 1 Alt. 1 ZPO gemeinsam verklagen müssen, da die Kündigungsvoraussetzungen grundsätzlich im Verhältnis zu jedem der Beteiligten gegeben sein müssen (…BAG v. 27.03.1981 - 7 AZR 523/78 - a. a. O.; vgl. auch LAG Berlin v. 15.08.1997 - 6 Sa 51/97 - LAGE § 4 KSchG Nr. 37). - LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 (14) Sa 1838/97
Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten …
Wäre sie bereits damals der Auffassung gewesen, daß ein Arbeitsverhältnis auch zu den Beklagten zu 2., 3. und 5. bestanden und dieses mit demjenigen zur Beklagten zu 1. ein einheitliches Arbeitsverhältnis gebildet hätte, hätte sie auch die Beklagten zu 2., 3. und 5. als notwendige Streitgenossen i. S. v. § 62 Abs. 1 Alt. 1 ZPO gemeinsam verklagen müssen, da die Kündigungsvoraussetzungen grundsätzlich im Verhältnis zu jedem der Beteiligten gegeben sein müssen (…BAG v. 27.03.1981 - 7 AZR 523/78 - a. a. O.; vgl. auch LAG Berlin v. 15.08.1997 - 6 Sa 51/97 - LAGE § 4 KSchG Nr. 37). - LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 (12) Sa 1851/97
Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten …
Wäre sie bereits damals der Auffassung gewesen, daß ein Arbeitsverhältnis auch zu den Beklagten zu 2., 3. und 5. bestanden und dieses mit demjenigen zur Beklagten zu 1. ein einheitliches Arbeitsverhältnis gebildet hätte, hätte sie auch die Beklagten zu 2., 3. und 5. als notwendige Streitgenossen i. S. v. § 62 Abs. 1 Alt. 1 ZPO gemeinsam verklagen müssen, da die Kündigungsvoraussetzungen grundsätzlich im Verhältnis zu jedem der Beteiligten gegeben sein müssen und außerdem ein einheitliches Arbeitsverhältnis gemäß § 9 KSchG nur einheitlich aufgelöst werden kann (…BAG v. 27.03.1981 - 7 AZR 523/78 - a. a. O.; vgl. auch LAG Berlin v. 15.08.1997 - 6 Sa 51/97 - LAGE § 4 KSchG Nr. 37).